AGB

1. Der Unterricht findet in den Räumen der SGS Musicschool Unterkaltenbach 10, 51766 Engelskirchen statt.  Tel.:02263/952119. Der Unterricht kann nach Absprache mit dem Schüler auch an einem anderen Ort erfolgen, oder mit dem Lehrer Online abgehalten werden, insofern dieser es anbieten kann.

 

2. Die Dauer des Musikunterrichtes richtet sich nach den umseitig vereinbarten Zeiten. Die SGS Musicschool behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstermin in Abstimmung mit dem Schüler oder deren Eltern zu ändern.  Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten. Eine Aufsichtspflicht unsererseits für Kinder und Jugendlichen besteht nur während der aktiven Unterrichtszeit.

Bitte holen Sie ihre Kinder pünktlich vom Unterricht ab.

   

3. Der Unterricht findet wöchentlich statt. Die SGS Musicschool garantiert für den jährlichen Unterrichtsbeitrag min. 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr. Unterrichtausfall durch gesetzlich und lokale Feiertage werden in der Unterrichtsgebühr nicht berücksichtigt, und werden nicht vergütet oder nachgeholt. Während der Schulferien in NRW findet kein Unterricht statt. Bei Anmeldung während des laufenden Kalenderjahres hat der Schüler nur noch Anspruch auf die noch regulär in dem Jahr stattfindenden Unterrichtseinheiten.

 

4. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen wie bspw. Urlaub, Schulveranstaltungen, oder einem neuen Schulstundenplan oder neue Arbeitszeiten hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. eine Wiederholung des Unterrichts. Es gelten die normalen Kündigungsfristen. Es dürfen keine Gebührensätze ohne Absprache mit der Schulleitung selbst vorgenommen werden. Kulanzhandlungen des Lehrers haben keinen Einfluss auf den Vertragsbestand.

 

5. Bei ansteckenden, oder langwierigen Krankheiten des Schülers muss die Leitung der Musikschule darüber informiert werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden pro Schulhalbjahr max. 2 Unterrichtseinheiten nach Vereinbarung mit dem Lehrer nachgeholt. Bei Erscheinen des Schülers mit einer ansteckenden Krankheit (Lausbefall, grippeähnliche Symptome, Bronchitis, etc.) am Unterrichtstag, wird dieser nicht unterrichtet. Der dadurch ausfallende Unterricht wird nicht nachgeholt oder erstattet.

 

6. Der durch etwaige Verhinderung, Arbeitsverbot, Quarantäne oder durch Krankheit des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung mit diesem nachgeholt. Sollte der Schüler zu einem angesetzten Nachholtermin des Lehrers nicht erscheinen, so verfällt der Anspruch auf Erstattung oder einen weiteren Ersatztermin. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils denselben Lehrer oder das gleiche Instrument besteht nicht. Sollte der Lehrer keinen Termin für den Nachholunterricht anbieten können, so werden die Unterrichtseinheiten nach Absprache mit der Schulleitung erstattet. Es wird pro Monat maximal nur die monatlich geleistete Kursgebühr erstattet. Der Erstattungsbetrag einer Unterrichtseinheit errechnet sich (Monatsgebühr : 4). Sollte seitens des des Schülers der bestehende Unterrichtstermin nicht mehr wahrgenommen werden können, ist dies kein Grund zur fristlosen Kündigung oder Erstattung der Unterrichtbeitrages.

 

7. Die Jahresgebühr kann in zwölf gleichen Teilbeträgen entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 5. eines Monats im Voraus fällig.

Bei Verzug fällt eine Gebühr von 5,-€/mtl. an. Unterrichtsgebühren fallen in der unterrichtsfreien Zeit und an Feiertagen nicht an und sind somit auch nicht in dem Jahresbetrag enthalten. Bei einer nicht eingelösten Lastschrift wird die Rücklastschriftgebühr von 8,-€ dem Schüler in Rechnung gestellt und im Folgemonat mit eingefordert. Änderungen des Monatsbeitrages durch den Kunden ist nicht gestattet. Jegliche Zahlungsvereinbarungen müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden. Für jedes weitere Familienmitglied geben wir ein Nachlass von 5% auf den aktuellen Monatsbeitrag.

 

8. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats nach der ersten Unterrichtsstunde (Anmeldedatum). Bei geleisteten Stunden vor Vertragsbeginn werden diese einzeln berechnet und mit der ersten fälligen Monatsrate abgebucht. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine dreimonatige Probezeit, in der jeweils zum Ende eines Kalendermonats der Probezeit das Vertragsverhältnis beendet werden kann, (ein Anspruch auf Gebührenerstattung des laufenden Monats besteht nicht). Soweit der Schüler den Vertrag über die Dauer der Probezeit nicht fortsetzen will, hat er dieses der Schulleitung 14 Tage vor Ablauf der Probezeit schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird der Vertrag unbefristet weitergeführt.

 

9. Der Vertrag kann beiderseitig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten je zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform-spätestens bis zum 30. des Monats vor Beginn der 3-monatigen Kündigungsfrist bei der Schulleitung eingegangen sein. Das beiderseitige Kündigungsrecht, aus wichtigem Grunde wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Für den Abschluss eines Anschlussvertrages bei vorausgegangener Kündigung wird eine Wartezeit von 6 Monaten auferlegt. Gibt der Schüler einen wichtigen Grund für sofortige Kündigung des Vertrages an, so entfällt ein Anspruch auf Kostenerstattung. Ein Sonderkündigungsrecht wegen höherer Gewalt besteht nicht. Es gelten die normalen Kündigungsfristen.

 

10. Gemäß §55 Abs. 4 UrhG ist es nicht gestattet, Kopien von urheberrechtlich geschützten Noten anzufertigen und in den Unterricht der SGS Musicschool mitzubringen und zu benutzen. Dies gilt auch für alle Arten von maschinell erzeugten Abbildern wie Fotokopien, Scans, Faxe, abfotografierte Bilder und deren Darstellung auf Bildschirmen jeglicher Art. Die SGS Musicschool hat einen Lizenzvertrag mit der VG Musikedition, administriert durch die GEMA, abgeschlossen, der das legale Kopieren von Noten in einem vertraglich fest geregelten Rahmen für die SGS Musicschool erlaubt. Es dürfen daher nur Kopien im Unterricht verwendet werden, die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung erlaubt und erstellt worden sind.

 

11. Mit der Unterschrift erkennt der Schüler und der Erziehungsberechtigte die Schulordnung an, und ist damit einverstanden, dass die SGS Musicschool mit dem Schüler über eine Onlineplattform (z.B. Skype, Zoom, etc.) den Unterricht Online abhalten darf, sowie Bilder oder Filmaufnahmen von Schulveranstaltungen von Ihnen und Ihren Angehörigen zum Marketing nutzen darf. Zudem erkennt der Schüler oder der Erziehungsberechtigte an, dass die Gebührenordnung jährlich zum 01. Januar von max. 5% auf den Jahresbeitrag angepasst werden darf. In diesem Fall greift kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die neue Gebührenordnung wird 3 Monate vor oben genanntem Termin öffentlich im Wartebereich ausgehangen. Es gelten die normalen Kündigungsfristen.

 

12. Für unseren Unterricht erfolgt die Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten unserer Schüler und / oder des Erziehungsberechtigten, sowie seiner bei uns angemeldeten Kinder. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, mobile Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Bankverbindungsdaten und Unterrichtsstand. Ihre Daten werden auf unserem Anmeldebogen, den Sie von uns bekommen und ausgefüllt haben, erfasst. Der Name des Schülers wird zum Organisieren der Stundenpläne in unseren Google Kalender eingetragen. Ihre angegebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden zur Archivierung in die Google Kontakte unserer EDV eingetragen, sowie an den jeweiligen freiberuflich beauftragten Lehrer weitergegeben. Ihre Anschrift wird ausschließlich von der Schulleitung genutzt. Wir versichern hiermit, dass die von uns durchgeführte EDV auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt, und für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Unterzeichners. Der Schüler willigt mit dem Abschluss des Unterrichtsvertrages gegenüber der SGS Musicschool ein, dass im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Schülers die SGS Musicschool berechtigt ist, personenbezogene Daten sowie für das Mahnwesen relevante Informationen aus dem Vertrag an unseren Kooperationspartner „Seghorn-Inkasso, Legienstraße 1, 28207 Bremen (www.seghorn.de) zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben. Eine automatische Löschung Ihrer Daten erfolgt nach Kündigung des Unterrichtsverhältnisses. Ausgeschlossen davon ist der Zahlungsverkehr auf Kontoauszügen zwischen Ihrem und unserem Konto, da diese an unser Steuerbüro übermittelt wird, und für die Finanzbehörde 10 Jahre zur Einsicht aufbewahrt werden muss, danach werden diese von uns vernichtet. Der Unterzeichnende hat das Recht diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Des weiteren können die erhobenen Daten bei Bedarf, korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Auf Anfrage können Sie bei unserer Schulleitung eine detaillierte Auskunft über den Umfang, der von uns vorgenommenen Datenerhebung, verlangen.

 

13.Soweit eine der Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.

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